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Musikschule

Lernen mit Spaß!

 

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Unsere Unterrichtsgebühren:


Stand: 01.09.2006
(hier auch zum download als PDF-Datei)

Unterrichtsart Jahresgebühr Halbjahresgebühr monatliche Rate
Einzelunterricht
wöchentlich:
     
30 Minuten 660,-- € 330,-- € 55,-- €
45 Minuten
 996,-- €
498,-- € 83,-- €
60 Minuten 1320,-- € 660,-- € 110,-- €
Gruppenunterricht
60 Minuten/Woche
     
2 Teilnehmer 792,-- € 396,-- € 66,-- €
3 Teilnehmer 528,-- € 264,-- € 44,-- €
4-5 Teilnehmer 480,-- € 240,-- € 40,-- €
6 Teilnehmer 432,-- € 216,-- € 36,-- €
Spezialunterricht
Ensemble:
     
3-6 Teilnehmer 288,-- € 144,-- € 24,-- €
7-12 Teilnehmer 240,-- € 120,-- € 20,-- €
Technischer
Bedienkurs:
     
1 Teilnehmer einmalige Gebühr 150,-- €
2 Teilnehmer einmalige Gebühr 100,-- € pro Person
3 Teilnehmer einmalige Gebühr 75,-- € pro Person
     
       

 

Unterrichtsbedingungen


unsere aktuellen Unterrichtsbedingungen:


1. Der Unterricht findet in den Räumen der Musikschule NIEMEYER statt.

2. Die Dauer des Musikunterrichtes richtet sich nach den vereinbarten Zeiten. Während der Ferien sowie an den gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.

3. Soweit der Schüler den Unterricht versäumt, besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung, Erstattung oder Wiederholung des Unterrichtes.

4. Bei ansteckenden, schweren oder langwierigen Krankheiten des Schülers sollte die Leitung der Musikschule unverzüglich benachrichtigt werden. Bei Vorliegen eines ärztlichen Attestes werden für die Zeit der Erkrankung keine Unterrichtsgebühren erhoben

5. Der durch etwaige Verhinderung des Lehrers ausgefallene Unterricht wird nach Vereinbarung nachgeholt bzw. vergütet. Ein Anspruch des Schülers auf Unterricht durch jeweils den gleichen Lehrer besteht nicht.

6. Die Jahresgebühr kann in zwölf gleichen Teilbeträgen entrichtet werden. Gebühren fallen in der unterrichtsfreien Zeit nicht an und sind somit auch in den Jahresbeiträgen nicht enthalten. Die Musikschule behält sich das Recht vor, nach vorheriger Ankündigung die laufende Unterrichtsgebühr zu erhöhen. Der Schüler hat in diesem Fall ein Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat.

7. Der Vertrag kann beidseitig schriftlich alle sechs Monate gekündigt werden. Die Kündigung muß vier Wochen vor Ablauf der sechs Monate bei der Musikschule eingegangen sein. Das beiderseitige Kündigungsrecht aus wichtigem Grunde wird von dieser Vereinbarung nicht berührt. Gibt der Schüler einen wichtigen Grund für die sofortige Kündigung des Vertrages, so entfällt der Anspruch auf Kostenerstattung. Bei der Reduzierung bzw. Auflösung der Gruppe wird sich die Musikschule darum bemühen, eine neue Gruppe zu bilden. Sofern dies unter zumutbaren Bedingungen nicht möglich ist, steht den Vertragspartnern ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. An den Schüler erfolgt dann eine entsprechende Kostenerstattung. Der Schüler hat außerdem das Recht, den Unterricht in der reduzierten Gruppe fortzusetzen, wobei dann die Unterrichtsgebühr entsprechend der Teilnehmerzahl angepasst wird.

8. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform

9. Sofern eine diese Vereinbarung nichtig sein sollte, berührt dies den Bestand des Vertrages nicht.

10. Gerichtsstand für beide Seiten ist Bielefeld